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Revisionsinstanzen

Revisionsinstanzen bezeichnet in deutschsprachigen Rechtsordnungen die höheren Gerichte, die Entscheidungen der Vorinstanzen auf Rechtsfehler überprüfen. Zweck ist die korrekte Anwendung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsentwicklung. Im Unterschied zur Berufung, die auch Tatsachenfragen prüfen darf, konzentriert sich die Revisionsprüfung in der Regel auf Rechtsfragen; neue Beweise oder Tatsachenprüfungen sind meist ausgeschlossen.

Funktionsweise und Wirkung: Die Revisionsinstanz bewertet, ob Rechtsnormen, Auslegungen oder Verfahrensfehler das Urteil der unteren Instanz

Beispiele für typische Konstellationen: In Deutschland ist die Bundesgerichtshof (BGH) in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig

Zusammenhang mit anderen Rechtsmitteln: Revisionsinstanzen stehen neben Berufung (oft umfassende Prüfung von Tatsachen) und Beschwerde (je

beeinflusst
haben.
Je
nach
Ergebnis
kann
das
Urteil
bestätigt,
aufgehoben
oder
an
eine
Vorinstanz
zur
erneuten
Entscheidung
zurückverwiesen
werden,
oft
mit
Hinweis
auf
rechtsfehlerhaftes
Verfahren
oder
unrichtige
Rechtsanwendung.
In
vielen
Systemen
ist
die
Revision
nicht
automatisch
zulässig;
die
Aufnahme
in
die
Revisionsinstanz
setzt
in
der
Regel
eine
Zulassung
oder
Einschränkungen
durch
die
Revisionsinstanz
voraus.
Revisionsinstanz;
Entscheidungen
der
Oberlandesgerichte
oder
Landgerichte
können
revisionen.
Die
Revisionsinstanz
prüft
Rechtsfragen
einheitlich,
um
die
Rechtslage
bundesweit
zu
harmonisieren.
In
Österreich
übernimmt
der
Oberste
Gerichtshof
(OGH)
in
zivil-
und
strafrechtlichen
Angelegenheiten
vergleichbar
diese
Funktion;
weitere
Rechtsgebiete
haben
eigene
Revisionsebenen.
nach
Rechtsgebiet
unterschiedliche
Rechtsmittelwege).
Revisionsinstanzen
tragen
wesentlich
zur
Rechtsklarheit,
Rechtsbeständigkeit
und
zur
Vereinheitlichung
der
Rechtsanwendung
in
der
Praxis
bei.