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zurückverwiesen

Zurückverwiesen ist das Partizip Perfekt des Verbs zurückverweisen. Es bezeichnet das Zurückverweisen einer Angelegenheit an eine frühere Instanz, Behörde oder Bearbeitungsstufe, meist um eine erneute Prüfung, neue Sachverhaltsfeststellungen oder weitere Prüfungen zu ermöglichen. In juristischen Entscheidungen wird der Ausdruck häufig verwendet, wenn ein Gericht eine Sache an eine untere Instanz zurückgibt oder an eine zuständige Stelle verweist, damit diese den Vorgang erneut bearbeiten kann. In englischsprachigen Rechtsordnungen entspricht der Begriff dem remand.

Etymologie und Grammatik: Das Wort setzt sich zusammen aus zurück- (Hinweis auf eine Rückführung) und verweisen

Verwendung und Abgrenzung: Im Gegensatz zu zurückweisen, das Ablehnung oder Zurückweisung ausdrückt, bedeutet zurückverwiesen eher, die

(jemanden
auf
etwas
verweisen
oder
verweisen
auf
eine
Zuständigkeit).
Es
handelt
sich
um
ein
Verbalverb
mit
Präfix:
Die
Form
im
Partizip
Perfekt
lautet
zurückverwiesen;
im
Passiv
lautet
der
Satzbau
meist
Der
Fall
wurde
zurückverwiesen.
Angelegenheit
zur
weiteren
Prüfung
erneut
zu
verweisen.
Häufige
Kontexte
sind
Gerichtsentscheidungen,
administrative
Prüfverfahren
oder
Rechtsmittelverfahren,
in
denen
eine
Instanz
die
Sache
zur
erneuten
Prüfung
an
eine
andere
Instanz
überweist.
Die
Formulierung
signalisiert
also
keine
endgültige
Ablehnung,
sondern
eine
Weiterbearbeitung
oder
Klärung
durch
eine
frühere
Instanz.