zurückverwiesen
Zurückverwiesen ist das Partizip Perfekt des Verbs zurückverweisen. Es bezeichnet das Zurückverweisen einer Angelegenheit an eine frühere Instanz, Behörde oder Bearbeitungsstufe, meist um eine erneute Prüfung, neue Sachverhaltsfeststellungen oder weitere Prüfungen zu ermöglichen. In juristischen Entscheidungen wird der Ausdruck häufig verwendet, wenn ein Gericht eine Sache an eine untere Instanz zurückgibt oder an eine zuständige Stelle verweist, damit diese den Vorgang erneut bearbeiten kann. In englischsprachigen Rechtsordnungen entspricht der Begriff dem remand.
Etymologie und Grammatik: Das Wort setzt sich zusammen aus zurück- (Hinweis auf eine Rückführung) und verweisen
Verwendung und Abgrenzung: Im Gegensatz zu zurückweisen, das Ablehnung oder Zurückweisung ausdrückt, bedeutet zurückverwiesen eher, die