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Reparaturpflichten

Reparaturpflichten bezeichnen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, eine mangelhafte Sache oder Anlage in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen. Sie können entstehen durch Gewährleistung oder Garantie beim Kauf oder durch Wartungs- oder Dienstleistungsverträge sowie durch vertragliche Abreden zwischen Herstellern, Händlern, Vermietern oder Auftraggebern. Im Wirtschaftsleben unterscheiden Fachleute oft zwischen Reparatur, Instandsetzung und Austausch, je nachdem, ob der Fokus auf Funktionsfähigkeit, Dauer oder Wirtschaftlichkeit liegt.

In Deutschland regelt das Schuldrecht des BGB die Nacherfüllung bei Mängeln. Der Verkäufer oder Hersteller hat

Der Ablauf orientiert sich an Meldung des Mangels, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Auswahl der Nacherfüllung (Reparatur

In speziellen Bereichen wie Mietrecht, Bau- oder Produkthaftung gelten oft abweichende Regeln. Zudem gewinnt das Thema

die
Pflicht
zur
Reparatur
oder
zum
Austausch
der
mangelhaften
Sache
innerhalb
einer
angemessenen
Frist
(Nacherfüllung).
Neben
der
gesetzlich
geregelten
Gewährleistung
können
Garantien,
Serviceverträge
oder
individuelle
Absprachen
weitere
Reparaturpflichten
begründen.
Die
konkreten
Rechte
und
Pflichten
hängen
vom
Einzelfall,
vom
Mangel
und
von
der
vertraglichen
Ausgestaltung
ab.
oder
Ersatz).
Der
Schuldner
trägt
in
der
Regel
die
Kosten
der
Reparatur;
der
Käufer
darf,
soweit
gesetzlich
zulässig,
zwischen
Reparatur
und
Austausch
wählen.
Schlägt
die
Reparatur
zweimal
oder
mehr
fehl,
oder
ist
sie
unverhältnismäßig,
können
Minderung
des
Kaufpreises,
Rücktritt
vom
Vertrag
oder
Schadensersatz
verlangt
werden.
Reparaturpflichten
im
Verbraucherschutz
an
Bedeutung,
insbesondere
im
Hinblick
auf
Gebrauchstauglichkeit,
Reparierbarkeit
von
Geräten
und
Lieferketten.