Reparaturpflichten
Reparaturpflichten bezeichnen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, eine mangelhafte Sache oder Anlage in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen. Sie können entstehen durch Gewährleistung oder Garantie beim Kauf oder durch Wartungs- oder Dienstleistungsverträge sowie durch vertragliche Abreden zwischen Herstellern, Händlern, Vermietern oder Auftraggebern. Im Wirtschaftsleben unterscheiden Fachleute oft zwischen Reparatur, Instandsetzung und Austausch, je nachdem, ob der Fokus auf Funktionsfähigkeit, Dauer oder Wirtschaftlichkeit liegt.
In Deutschland regelt das Schuldrecht des BGB die Nacherfüllung bei Mängeln. Der Verkäufer oder Hersteller hat
Der Ablauf orientiert sich an Meldung des Mangels, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Auswahl der Nacherfüllung (Reparatur
In speziellen Bereichen wie Mietrecht, Bau- oder Produkthaftung gelten oft abweichende Regeln. Zudem gewinnt das Thema