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Reiserecht

Reiserecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das Verträge über Reisen und Reiseleistungen regelt. In Deutschland basiert es im Kern auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf dem Pauschalreisevertrag; daneben bestehen Regelungen zu Reisevermittlungs- und Einzelverträgen über einzelne Leistungen. Ziel ist es, Verbraucher beim Planen, Buchen und Durchführen von Reisen zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen Reisenden und Veranstaltern zu schaffen.

Zentrale Inhalte sind Informationspflichten des Veranstalters vor Vertragsschluss, der Inhalt des Reisevertrags, Preis- und Leistungsänderungen vor

Bei Leistungsstörungen gelten Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt samt Erstattung der Aufwendungen; der Veranstalter haftet

Für Pauschalreisen gilt die EU-Paketreiseverordnung 2015/2302/EU, die Informationspflichten, Absicherung bei Zahlungsproblemen, Pflicht zur Rückführung und Ansprüche

Bei Streitigkeiten stehen Schlichtungsstellen und Verbraucherschutzorganisationen sowie Gerichte als Rechtsweg offen.

dem
Urlaub
sowie
Rücktritts-
und
Kündigungsrechte.
Bei
Pauschalreisen,
die
eine
Kombination
aus
mindestens
zwei
verschiedenen
Reiseleistungen
darstellen,
greifen
spezielle
Regeln,
die
dem
Reisenden
stärkeren
Schutz
bieten.
grundsätzlich
für
Pflichtverletzungen
aus
dem
Reisevertrag,
soweit
kein
Ausschluss
greift.
Für
Flugreisen
ergänzen
die
EU-Fluggastrechte
Ansprüche
bei
Annullierung,
Verspätung,
Nichtbeförderung
oder
Überbuchung
sowie
Unterstützungs-
und
Betreuungsleistungen.
auf
angemessene
Abhilfe
regelt.
Verbraucher
sollten
Verträge
sorgfältig
prüfen,
insbesondere
Kündigungsfristen,
Stornokosten,
Zahlungsbedingungen
und
Versicherungen
beachten.
Ansprüche
verjähren
in
der
Regel
drei
Jahre;
bei
Verbraucherschutzfällen
können
andere
Fristen
gelten.