Reiserecht
Reiserecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das Verträge über Reisen und Reiseleistungen regelt. In Deutschland basiert es im Kern auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf dem Pauschalreisevertrag; daneben bestehen Regelungen zu Reisevermittlungs- und Einzelverträgen über einzelne Leistungen. Ziel ist es, Verbraucher beim Planen, Buchen und Durchführen von Reisen zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen Reisenden und Veranstaltern zu schaffen.
Zentrale Inhalte sind Informationspflichten des Veranstalters vor Vertragsschluss, der Inhalt des Reisevertrags, Preis- und Leistungsänderungen vor
Bei Leistungsstörungen gelten Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt samt Erstattung der Aufwendungen; der Veranstalter haftet
Für Pauschalreisen gilt die EU-Paketreiseverordnung 2015/2302/EU, die Informationspflichten, Absicherung bei Zahlungsproblemen, Pflicht zur Rückführung und Ansprüche
Bei Streitigkeiten stehen Schlichtungsstellen und Verbraucherschutzorganisationen sowie Gerichte als Rechtsweg offen.