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Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen bezeichnet im deutschen Sozialrecht Unterstützungsangebote, die Menschen mit Hilfebedarf bei der Bewältigung des täglichen Lebens entlasten. Sie zielen darauf ab, Alltagsfähigkeit zu erhalten, soziale Teilhabe zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Betreuungsleistungen ergänzen medizinische Pflegeleistungen und umfassen nicht primär medizinische Tätigkeiten.

Zu den typischen Leistungsinhalten gehören Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung bei Ämter- und Behördengängen, Unterstützung bei Terminen

Finanzierung und Zugang variieren je nach Rechtslage und Land. In Deutschland gehören Betreuungsleistungen häufig zum Leistungsportfolio

Wichtige Unterscheidung: Betreuungsleistungen sind Bestandteil der Unterstützung im Alltag und unterscheiden sich damit von medizinischen Pflegeleistungen,

und
Aktivitäten
der
Freizeitgestaltung.
Sie
können
in
Form
von
persönlicher
Betreuung
durch
geschulte
Fachkräfte
oder
durch
betreuende
Hilfen
im
häuslichen
Umfeld
erbracht
werden.
In
vielen
Systemen
werden
Betreuungsleistungen
auch
als
Teil
der
Entlastungsleistungen
angeboten,
die
zusätzlich
zu
klassischen
Pflegeleistungen
genutzt
werden
können.
der
gesetzlichen
Pflegeversicherung
(Pflegeversicherung)
und
werden
im
Rahmen
der
sogenannten
Betreuungs-
und
Entlastungsleistungen
gewährt.
Die
Zuwendung
kann
als
direkte
Sachleistung
an
zugelassene
Dienste
erfolgen
oder
als
Geldleistung
an
die
betroffenen
Personen,
die
die
Unterstützung
selbst
organisieren.
Voraussetzungen,
Höhe
und
Laufzeit
richten
sich
nach
dem
individuellen
Pflegegrad
bzw.
dem
anerkannten
Unterstützungsbedarf
sowie
nach
den
gültigen
Rechtsvorschriften.
die
vorrangig
pflegerische
Aufgaben
betreffen.
Insgesamt
zielen
Betreuungsleistungen
darauf
ab,
Lebensqualität,
Selbstständigkeit
und
soziale
Teilhabe
zu
stärken.