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Referenzpreis

Referenzpreis bezeichnet im Handels- und Preiswesen einen Preis, an dem der aktuelle Verkaufspreis gemessen wird. Er dient Konsumenten als Orientierung, um Rabatte und Angebotskonditionen besser beurteilen zu können.

Verwendung: Referenzpreise erscheinen in Preisetiketten, Werbung, Online-Shops und an der Kasse. Sie sollen Transparenz schaffen und

Quellen des Referenzpreises: Vorheriger Preis (strittig, falls er nicht regelmäßig angeboten wird), UVP, Durchschnittspreis aus relevanten

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) die Angabe von Preisen und Reduktionsbeträgen. Referenzpreise müssen

Kritik und Praxis: Kritiker sehen Referenzpreise als potenziell missbräuchlich an, wenn der Referenzpreis willkürlich festgelegt oder

Siehe auch: Vergleichspreis, UVP, Preisangabenverordnung.

den
Vergleich
zwischen
dem
gezeigten
Angebot
und
einem
als
gültig
geltenden
Maßstab
ermöglichen.
Oft
wird
der
Referenzpreis
als
vorheriger
Verkaufspreis,
als
unverbindliche
Preisempfehlung
des
Herstellers
(UVP)
oder
als
durchschnittlicher
Marktpreis
(Vergleichspreis)
angegeben.
Ein
vom
Händler
festgelegter
Referenzpreis
kann
ebenfalls
verwendet
werden,
sofern
er
nachvollziehbar
ist.
Märkten
oder
spezifizierte
interne
Preislisten.
Wichtig
ist,
dass
der
Referenzpreis
realistisch,
aktuell
und
überprüfbar
ist,
damit
Verbraucher
nicht
irregeführt
werden.
klar,
deutlich
und
nicht
irreführend
angegeben
werden.
Der
ursprüngliche
Preis
muss
in
der
Regel
real
gewesen
sein
und
länger
als
eine
bestimmte
Zeit
gültig
gewesen
sein,
damit
er
als
Referenzpreis
dienen
kann.
Werbung
mit
falschen
Referenzpreisen
kann
abgemahnt
werden.
zu
lange
zurückliegend
ist.
Verbraucherorganisationen
fordern
klare
Regeln
zur
Aktualität
und
Transparenz.