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Rechtsverfahren

Rechtsverfahren bezeichnet den formalen Prozess, in dem der Staat Rechtsstreitigkeiten entscheidet, Rechte feststellt und Pflichten durchsetzt. Es folgt gesetzlich festgelegten Verfahrensregeln, die den Ablauf, die Beteiligten und die Beweismittel regeln. Ziel ist eine faire, verbindliche und zügige Rechtsanwendung im Rechtsstaat.

Zu den wichtigsten Arten gehören zivilrechtliche Verfahren (Beilegung privater Streitigkeiten), strafrechtliche Verfahren (Aufklärung von Straftaten und

Typischer Ablauf: Einleitung durch Klage, Antrag oder Ermittlungen; Benennung der Verfahrensbeteiligten; Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung; gerichtliche

Wichtige Grundsätze sind Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit der Beteiligten, Öffentlichkeit des Verfahrens, Gewährleistung des rechtlichen Gehörs sowie Fristen

Prozesse sind oft kosten- und zeitintensiv; Rechtsberatung ist üblich, und Prozesskostenhilfe oder andere Unterstützungen können je

Verhängung
von
Sanktionen)
und
verwaltungsgerichtliche
Verfahren
(Entscheidungen
öffentlicher
Behörden).
In
vielen
Rechtsordnungen
gibt
es
weitere
Bereiche
wie
Familien-
oder
Arbeitsrecht.
Entscheidung;
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision;
ggf.
Vollstreckung
der
Entscheidung.
und
formale
Anforderungen.
Im
Strafverfahren
gilt
in
der
Regel
die
Unschuldsvermutung;
im
Zivil-
oder
Verwaltungsverfahren
lastet
die
Beweislast
bei
der
jeweils
benannten
Partei.
nach
Rechtsordnung
vorgesehen
sein.
Durch
Rechtsmittel
können
Entscheidungen
überprüft
oder
abgeändert
werden,
um
eine
angemessene
Rechtsanwendung
sicherzustellen.