Rechtssysteme
Rechtssysteme bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Ordnung in einem Staat oder einer Gemeinschaft sowie die Institutionen, Verfahren und Normen, die das Rechtsleben ordnen. Sie regeln öffentliches Recht, privates Recht und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Die Rechtsordnung entsteht aus Verfassung, Gesetzgebung, Verordnungen, Verwaltungsentscheidungen sowie Gewohnheitsrecht oder religiös geprägten Normen und wird durch Gerichte, Polizei und Verwaltung durchgesetzt. Internationale Verträge und Gewohnheitsrecht beeinflussen oft nationale Rechtsordnungen.
Historisch unterscheiden sich Rechtssysteme vor allem in der Quelle des Rechts und in der Rolle der Gerichte.
Im common-law-System, typisch für Großbritannien und viele ehemalige Kolonien, basiert das Recht stark auf richterlicher Rechtsprechung
Viele Länder weisen Mischformen auf, in denen Elemente von Zivil-, Gewohnheits-, Religions- oder islamischem Recht koexistieren.