Home

Rechtssysteme

Rechtssysteme bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Ordnung in einem Staat oder einer Gemeinschaft sowie die Institutionen, Verfahren und Normen, die das Rechtsleben ordnen. Sie regeln öffentliches Recht, privates Recht und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Die Rechtsordnung entsteht aus Verfassung, Gesetzgebung, Verordnungen, Verwaltungsentscheidungen sowie Gewohnheitsrecht oder religiös geprägten Normen und wird durch Gerichte, Polizei und Verwaltung durchgesetzt. Internationale Verträge und Gewohnheitsrecht beeinflussen oft nationale Rechtsordnungen.

Historisch unterscheiden sich Rechtssysteme vor allem in der Quelle des Rechts und in der Rolle der Gerichte.

Im common-law-System, typisch für Großbritannien und viele ehemalige Kolonien, basiert das Recht stark auf richterlicher Rechtsprechung

Viele Länder weisen Mischformen auf, in denen Elemente von Zivil-, Gewohnheits-, Religions- oder islamischem Recht koexistieren.

Im
kontinentaleuropäischen
oder
zivilrechtlichen
System,
das
in
vielen
europäischen
Staaten
vorherrscht,
dominieren
kodifizierte
Gesetze.
Richter
wenden
primär
den
Code
an;
Verfahren
neigen
zu
einem
einheitlichen,
teilweise
inquisitorischen
Charakter,
Präzedenzfälle
spielen
eine
untergeordnete
Rolle.
und
Präzedenzfällen.
Die
Gerichte
gestalten
Rechtsnormen
im
Laufe
der
Entscheidungen;
das
Verfahren
ist
in
der
Regel
adversarisch,
mit
starkem
Beweis-
und
Argumentationsbedarf
der
Parteien.
Verfassung
und
Grundrechte
rahmen
das
Recht,
während
Verfassungsgerichte
und
unabhängige
Justizstrukturen
wesentliche
Kontrolle
und
Rechtsmittel
bieten.
Auf
internationaler
Ebene
spielen
Völkerrecht
und
EU-Recht
eine
wachsende
Rolle,
insbesondere
im
supranationalen
Rechtsraum.