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Justizstrukturen

Justizstrukturen bezeichnet die organisatorische Gestaltung eines Rechtswesens, durch die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsorgane unabhängig voneinander Recht sprechen, durchsetzen und kontrollieren. Ziel ist die Rechtsanwendung, der Rechtsfrieden und der Schutz der Grundrechte.

Typisch gegliedert sich die gerichtliche Ordnung in verschiedene Bereiche: ordentliche Gerichte (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit), Verwaltungsgerichte (Streitigkeiten

In vielen Staaten prüft ein Verfassungsgericht oder eine vergleichbare Institution die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichen

Die Staatsanwaltschaften führen Strafverfahren und arbeiten unabhängig von den Gerichten. Die Justizverwaltung kümmert sich um Personal,

Der Zugang zur Justiz, Rechtsklarheit, Transparenz und die Verfahrensbeschleunigung stehen oft im Mittelpunkt von Reformen. Digitalisierung,

Regionale Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung, Verfassungstradition und Verwaltungsstrukturen.

zwischen
Bürgern
und
Staat),
Arbeitsgerichte,
Sozialgerichte
und
Finanzgerichte.
Obergerichte
fungieren
meist
als
Revisions-
oder
Berufungsinstanzen;
in
föderalen
Systemen
gibt
es
zudem
Ebenen
auf
Bundes-
bzw.
Landes-/Kantons
EBene.
Maßnahmen.
In
einigen
Systemen
wird
diese
Aufgabe
vom
Bundes-
oder
Verfassungsgerichtshof
wahrgenommen;
in
anderen
bleibt
die
Verfassungsprüfung
auf
die
Ebene
der
höchsten
Gerichte
beschränkt.
Haushalte
und
Infrastruktur,
bleibt
aber
der
richterlichen
Unabhängigkeit
untergeordnet.
Prozesskostentragung
und
Barrierefreiheit
sind
gängige
Ziele,
um
Gerechtigkeit
breiter
erreichbar
zu
machen.