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Verfassungstradition

Verfassungstradition bezeichnet in der Verfassungslehre die Gesamtheit langjähriger Normen, Praktiken und Erwartungshaltungen, die einen Verfassungsstaat tragen und in Grenzen setzen, oft jenseits des Wortlauts der Verfassung. Sie umfasst überlieferte politische Kulturen, Rechtsüberzeugungen und institutionelle Gewohnheiten, die die Ausübung staatlicher Macht legitimieren und stabilisieren.

Der Begriff ist nicht notwendigerweise schriftlich festgelegt; er entfaltet seine Wirkung durch Praxis, Rechtsprechung und politische

Zu den Bestandteilen gehören Verfassungskonventionen, seit langem gepflegte administrative Praktiken, Rechtsprechung und ein gemeinsames Legitimationsgefühl der

Anwendungsfelder und Debatten: In der deutschen Verfassungslehre wird Verfassungstradition häufig herangezogen, um Grundwerte wie die Würde,

Kultur.
In
Ländern
mit
einer
geschriebenen
Verfassung
ergänzt
Verfassungstradition
das
ordnungsstiftende
Textdokument,
während
in
Ländern
mit
überwiegend
ungeschriebenen
Verfassungen
wie
dem
Vereinigten
Königreich
traditionelle
Normen
die
Hauptquelle
der
Verfassungsordnung
bilden.
Staatsbürger.
Sie
helfen,
Lücken
zu
füllen,
neue
Herausforderungen
zu
bewältigen
und
Verfassungstreue
auch
in
Krisenzeiten
zu
bewahren.
Verfassungstradition
kann
normative
Leitplanken
schaffen,
ohne
ausdrücklich
im
Grundgesetz
oder
in
Verfassungen
zu
stehen.
den
Rechtsstaat
und
die
demokratische
Ordnung
dauerhaft
zu
verankern
und
Wandel
zu
vermitteln.
Befürworter
betonen,
dass
Tradition
Stabilität
gibt;
Kritiker
warnen
vor
übermäßiger
Privilegierung
von
Gewohnheiten,
die
demokratische
Aktualisierung
erschweren
könnten.