Rechtsüberzeugungen
Rechtsüberzeugungen sind die Überzeugungen von Einzelpersonen oder Gruppen über die Rechtsordnung: über ihre Gültigkeit, ihren Inhalt und ihre Legitimität sowie darüber, wie das Recht angewendet werden sollte. Sie umfassen das Vertrauen in die Rechtsordnung als Ganzes und das Empfinden, dass rechtliche Normen gerecht und sinnvoll sind.
Im Gegensatz zur Rechtsauffassung, die eine bestimmte Rechtsauslegung oder Rechtsmeinung zu einem konkreten Normakt beschreibt, bezeichnet
Sie entstehen durch Bildung, Sozialisation, berufliche Ausbildung, Erfahrungen mit dem Rechtssystem und das politische sowie verfassungsrechtliche
In der Rechtssoziologie und -philosophie spielen Rechtsüberzeugungen eine zentrale Rolle für Legitimation, Compliance und Reformbedarf. Weite,
In der deutschsprachigen Fachwelt wird der Begriff genutzt, um die Rolle kollektiver oder individueller Rechtsbindunggefühle für