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Rechtsüberzeugungen

Rechtsüberzeugungen sind die Überzeugungen von Einzelpersonen oder Gruppen über die Rechtsordnung: über ihre Gültigkeit, ihren Inhalt und ihre Legitimität sowie darüber, wie das Recht angewendet werden sollte. Sie umfassen das Vertrauen in die Rechtsordnung als Ganzes und das Empfinden, dass rechtliche Normen gerecht und sinnvoll sind.

Im Gegensatz zur Rechtsauffassung, die eine bestimmte Rechtsauslegung oder Rechtsmeinung zu einem konkreten Normakt beschreibt, bezeichnet

Sie entstehen durch Bildung, Sozialisation, berufliche Ausbildung, Erfahrungen mit dem Rechtssystem und das politische sowie verfassungsrechtliche

In der Rechtssoziologie und -philosophie spielen Rechtsüberzeugungen eine zentrale Rolle für Legitimation, Compliance und Reformbedarf. Weite,

In der deutschsprachigen Fachwelt wird der Begriff genutzt, um die Rolle kollektiver oder individueller Rechtsbindunggefühle für

Rechtsüberzeugung
eine
tiefere
normative
Bindung:
den
Glauben,
dass
eine
Norm
gültig
und
verbindlich
ist
und
gerecht
angewendet
werden
sollte.
Rechtsüberzeugungen
spannen
damit
einen
Bogen
von
der
reinen
Kenntnis
des
Rechts
zu
einer
werthaltigen
Haltung
gegenüber
dem
Recht.
Umfeld;
kulturelle
Prägung,
gesellschaftliche
Gruppen
und
historische
Entwicklungen
beeinflussen
sie.
Rechtsüberzeugungen
können
zwischen
Juristen,
Staatsbehörden
und
Bürgern
variieren
und
sich
im
Zeitverlauf
wandeln.
konsistente
Rechtsüberzeugungen
in
der
Rechtsordnung
können
Stabilität
erzeugen;
divergierende
oder
schwache
Überzeugungen
können
zu
Nichtbefolgung,
Widerstand
oder
Forderungen
nach
Reform
führen.

Praxis
und
Reformen
zu
analysieren;
er
wird
oft
zusammen
mit
Begriffen
wie
Rechtsidee,
Rechtsnorm
oder
Rechtsauffassung
diskutiert.