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Rechtsbehelfs

Rechtsbehelfe sind Rechtsmittel, mit denen Personen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen können. Sie dienen dem Rechtsschutz und der Sicherstellung eines formell geordneten Verfahrens, in dem Fehler, Willkür oder Rechtsanwendungsfehler aufgezeigt werden können.

Zu den gängigsten Rechtsbehelfen zählen Einspruch, Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Beschwerde und Verfassungsbeschwerde. Ein Einspruch richtet

In der Praxis gilt häufig ein zweistufiges System: Zunächst erfolgen administrative Rechtsbehelfe, dann, falls erforderlich, gerichtliche

Rechtsbehelfe finden Anwendung in verschiedenen Rechtsgebieten, etwa Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Zivilprozessrecht sowie im Verfassungsrecht. Sie sichern

sich
meist
gegen
eine
Verwaltungsakte
und
ist
beim
ausstellenden
Verwaltungsorgan
einzulegen.
Der
Widerspruch
wird
in
vielen
Bereichen
des
öffentlichen
Rechts
genutzt
und
eröffnet
eine
Überprüfung
durch
die
Behörde.
Die
Klage
ist
das
zentrale
Rechtsmittel
vor
Gericht;
Berufung
und
Revision
ermöglichen
eine
Überprüfung
durch
höhere
Gerichte
auf
Rechts-
bzw.
Rechtsanwendungsfehler.
Die
Beschwerde
wird
in
speziellen
Verfahrensarten
oder
im
Verwaltungs-
und
Verfassungsrecht
genutzt,
die
Verfassungsbeschwerde
dient
dem
Schutz
grundrechtlicher
Belange
vor
dem
Bundesverfassungsgericht.
Schritte.
Ausschlussfristen
(Fristen)
müssen
eingehalten
werden;
die
konkreten
Fristen
und
Formvorschriften
variieren
je
nach
Rechtsgebiet.
Je
nach
Rechtsbehelf
kann
die
Entscheidung
aufschiebende
Wirkung
haben
oder
erst
durch
ausdrückliche
Anordnung
des
Rechtsmittels
bzw.
eines
Gerichts
aufgehoben
oder
geändert
werden.
den
rechtlichen
Schutz
der
Beteiligten
und
ermöglichen
eine
systematische
Prüfung
von
Entscheidungen,
bevor
deren
Vollzug
endgültig
erfolgt.