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Rechtsanwendern

Rechtsanwendern bezeichnet in der deutschen Rechts- und Rechtsinformatik die Personen und Institutionen, die Rechtsnormen in konkreten Fällen anwenden. Der Begriff umfasst einen breiten Kreis: die Judikative (Richter, Staatsanwälte), Verwaltungsbehörden, Notare, Ombudsleute und andere öffentliche Amtsträger sowie private Akteure wie Bürger, Unternehmen und Rechtsvertretungen, wenn sie Rechtsvorschriften anwenden oder ihnen folgen.

Der Begriff grenzt sich von Gesetzgebern ab, die Normen schaffen, und von Interpreten, die Normen auslegen.

In der Rechtswissenschaft und in der Rechtsinformatik betont der Begriff die praktische Anwendung des Rechts und

Der Begriff ist descriptiv; sein konkreter Geltungsbereich variiert je nach Rechtsordnung und Diskurs und ist keine

In
der
Praxis
können
auch
Privatpersonen
als
Rechtsanwender
fungieren,
wenn
sie
in
alltäglichen
oder
wirtschaftlichen
Transaktionen
Rechte
geltend
machen
oder
Pflichten
erfüllen.
die
Notwendigkeit
zugänglicher
Rechtsinformationen
und
Entscheidungsunterstützung
für
diejenigen,
die
Normen
anwenden
müssen.
In
diesem
Sinn
können
Rechtsanwender
Endnutzer
von
Rechtsinformationssystemen,
Fallbearbeitungsprogrammen
oder
anderen
legaltechnologischen
Anwendungen
sein,
wodurch
eine
benutzerfreundliche
Aufbereitung
normativer
Inhalte
wichtig
wird.
formale
Kategorie
in
allen
Jurisdiktionen.
Er
wird
vor
allem
in
Fachliteratur,
in
der
vergleichenden
Rechtstheorie
und
in
Debatten
um
Rechtsanwendung,
Zugang
zur
Justiz
sowie
die
Gestaltung
von
Legal-Tech-Lösungen
verwendet.