Rechtsanwendern
Rechtsanwendern bezeichnet in der deutschen Rechts- und Rechtsinformatik die Personen und Institutionen, die Rechtsnormen in konkreten Fällen anwenden. Der Begriff umfasst einen breiten Kreis: die Judikative (Richter, Staatsanwälte), Verwaltungsbehörden, Notare, Ombudsleute und andere öffentliche Amtsträger sowie private Akteure wie Bürger, Unternehmen und Rechtsvertretungen, wenn sie Rechtsvorschriften anwenden oder ihnen folgen.
Der Begriff grenzt sich von Gesetzgebern ab, die Normen schaffen, und von Interpreten, die Normen auslegen.
In der Rechtswissenschaft und in der Rechtsinformatik betont der Begriff die praktische Anwendung des Rechts und
Der Begriff ist descriptiv; sein konkreter Geltungsbereich variiert je nach Rechtsordnung und Diskurs und ist keine