Rechtordnung
Rechtordnung ist der Gesamtkorpus der rechtlich verbindlichen Normen, die das Zusammenleben in einem Staat regeln. Sie umfasst Verfassungsrecht, gesetzliche Normen, Verordnungen, Satzungen und weitere Rechtsquellen, die von staatlicher Autorität gesetzt und durchsetzbar sind. In vielen Rechtsordnungen können auch Gewohnheitsrecht und völkerrechtliche Normen Teil der nationalen Rechtsordnung sein, sofern sie von Gerichten anerkannt oder in Normen integriert werden.
Die Rechtsordnung ist üblicherweise hierarchisch gegliedert: Das Verfassungsrecht steht an der Spitze, gefolgt von Gesetzen, Rechtsverordnungen,
Funktion und Zweck der Rechtsordnung sind Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und der Schutz von Grundrechten sowie die friedliche
Der Begriff unterscheidet sich von verwandten Konzepten wie Rechtsstaat, der vor allem Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung