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Raumplanung

Raumplanung bezeichnet die Systematik und Praxis der räumlichen Planung von Siedlungen, Verkehr, Wirtschaft und Umwelt in einem geordneten Gebiet. Ziel ist eine ausgewogene, nachhaltige Entwicklung, die Lebensqualität erhöht, Ressourcen schont und natürliche Lebensräume schützt. Raumplanung schafft räumliche Leitstrukturen, Koordination zwischen Bund, Ländern/ Kantonen und Kommunen sowie zwischen Siedlungs- und Freiflächen.

Sie umfasst strategische Raumordnung, regionale Entwicklungsplanung, sowie die kommunale Bauleitplanung: Flächenwidmung, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne; Verkehrsinfrastruktur; Umwelt-, Naturschutz;

Raumplanung erfolgt auf mehreren Ebenen: national/ regional/ municipal; Pläne berücksichtigen Demografie, Mobilität, Klimawandel, Schutz von Natur-

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Land: In Deutschland liegt die Verantwortung überwiegend bei den Ländern;

Zu den typischen Instrumenten gehören regionale Raumentwicklungsprogramme, Raumordnungspläne, Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne, Verkehrskonzepte, Landschafts- und Naturschutzpläne, sowie

Zentrale Herausforderungen sind Siedlungsdruck, Flächenverbrauch, Verkehrsentwicklung, Klimaanpassung, Biodiversitätsschutz und sozialräumliche Gerechtigkeit. Raumplanung strebt integrative Lösungen durch

Wirtschafts-
und
Standortpolitik;
integrierte
Planungsverfahren;
Beteiligung
der
Öffentlichkeit;
Umweltverträglichkeitsprüfungen.
und
Kulturlandschaften,
Flächenneuziehung
und
Verdichtung.
der
Bund
legt
Rahmenbedingungen
fest;
die
kommunalen
Bauleitpläne
(Flächennutzungsplan,
Bebauungsplan)
konkretisieren
die
Nutzung.
In
Österreich
existieren
Raumordnungsgesetze
auf
Landes-
und
Bundesebene;
in
der
Schweiz
ist
Raumplanung
stark
kantonal
gegliedert;
das
föderale
System
betont
Nachhaltigkeit,
Siedlungsentwicklung
und
Flächeninanspruchnahme.
Umwelt-
und
Klimafolgenabschätzungen.
Kooperation
von
Gebietskörperschaften,
Wirtschaft,
Zivilgesellschaft
und
Fachplanung
an.