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Prüfungsbehörden

Prüfungsbehörde ist eine Behörde oder Stelle, die die Durchführung von Prüfungen organisiert, überwacht und zertifiziert. Der Begriff wird in unterschiedlichen Systemen verwendet und umfasst Einrichtungen in Bildung, Berufsbildung, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung. Typische Dimensionen sind Schul- und Hochschulprüfungen, Berufsprüfungen sowie staatliche oder kammerliche Zulassungsprüfungen.

Zu den Kernaufgaben gehören die Festlegung von Zulassungsvoraussetzungen, die Terminplanung, Anmeldung, Durchführung von schriftlichen oder mündlichen

Rechtlich basieren Prüfungsbehörden auf Bildungs- und Prüfungsordnungen, Schul- bzw. Hochschulgesetzen und Datenschutzbestimmungen. In Hochschulen agieren Prüfungsämter

Die Rolle der Prüfungsbehörde liegt in der Sicherstellung von Fairness, Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen sowie

Prüfungen,
Korrektur-
bzw.
Bewertungsverfahren,
die
Veröffentlichung
der
Ergebnisse,
Ausstellung
von
Zeugnissen
oder
Lizenzen
sowie
die
Bearbeitung
von
Einsprüchen
und
Berufungen.
oft
als
operativ
tätige
Stellen,
während
in
Kammern
oder
Ministerien
Prüfungsbehörden
als
regulatorische
Instanzen
fungieren.
Die
genaue
Ausgestaltung
hängt
vom
jeweiligen
Rechtsrahmen
und
Organisationsergebnis
des
Bildungssystems
ab.
in
der
Gewährleistung
der
Integrität
des
Prüfungsverfahrens.
Herausforderungen
umfassen
Bürokratie,
Digitalisierung,
Betrugsschutz
und
Barrierefreiheit.
In
der
Praxis
unterscheiden
sich
Bezeichnungen
und
Zuständigkeiten
je
nach
Land,
Bundesland
oder
Fachbereich,
bleiben
aber
im
Kern
auf
die
ordnungsgemäße
Planung,
Durchführung
und
Dokumentation
von
Prüfungen
ausgerichtet.