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Präferenzordnungen

Präferenzordnungen, auch Präferenzrelationen genannt, beschreiben die Rangordnung von Alternativen aus Sicht eines Entscheidungsträgers. Gegeben ist eine Menge X möglicher Optionen, und eine binäre Relation ≽ ordnet jedem Paar x, y in X zu, ob x zumindest so stark wie y bevorzugt wird. Eine Präferenzordnung gilt als vollständig, wenn für jedes Paar x und y gilt: x ≽ y oder y ≽ x (oder beides im Fall von Indifferenz). Sie ist transitiv, wenn aus x ≽ y und y ≽ z auch x ≽ z folgt. Strikte Präferenz ≻ entstehen, wenn x ≽ y gilt und nicht y ≽ x; Indifferenz ≈ bedeutet, x ≽ y und y ≽ x.

Aus Präferenzen lässt sich oft eine Nutzenfunktion u ableiten, so dass x ≽ y genau dann gilt, wenn

Präferenzordnungen sind in der Mikroökonomie die Grundlage rationaler Entscheidungen. Sie sind ordinal statt cardinal: Sie liefern

Auf sozialer Ebene werden individuelle Präferenzordnungen zu kollektiven Präferenzen aggregiert; dabei ergeben sich zentrale Probleme der

u(x)
≥
u(y).
Damit
lässt
sich
eine
ordinale
Präferenz
durch
eine
numerische
Darstellung
rekonstruieren.
Für
endliche
X
existiert
grundsätzlich
eine
Nutzenzuordnung;
bei
unendlichen
oder
topologischen
Räumen
liefern
zusätzliche
Annahmen
wie
Stetigkeit
oder
Kontinuität
ebenso
eine
geeignete
Repräsentation,
z.
B.
stetige
oder
konvexe
Nutzenfunktionen.
lediglich
eine
Rangfolge,
nicht
die
Abstände
zwischen
Optionen.
Zusatzannahmen
wie
Monotonie
(Mehr
eines
Guts
wird
bevorzugt)
oder
Konvexität
(Präferenzen
gegenüber
Mischungen)
beschreiben
typische
Verhaltensmuster
und
erleichtern
Analysen.
Sozialwahl,
wie
Grenzfälle
der
Aggregationsfunktionen
und
Unmöglichkeitssätze,
die
die
Grenzen
der
Aggregation
politischer
Präferenzen
aufzeigen.