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Privatpilotenschein

Privatpilotenschein, auch als Private Pilot License (PPL) bezeichnet, ist eine nichtgewerbliche Fluglizenz, die es dem Inhaber erlaubt, als Flugzeugführer in Eigenverantwortung (PIC) leichte Luftfahrzeuge für private Zwecke zu bedienen. Er berechtigt zum Mitführen von Passagieren zu nichtkommerziellen Zwecken; eine gewerbliche Nutzung, Flugschulung gegen Entgelt oder Beförderung gegen Entgelt ist damit nicht gestattet.

In Europa ist die Standardlizenz der Privatpilotenschein in den Kategorien PPL(A) für Luftfahrzeuge mit festen Flügeln

Voraussetzungen: Bewerber müssen in der Regel ein Mindestalter erreichen (oft 17 Jahre zum Erwerb), eine medizinische

Ausbildung: Das Training umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Flugausbildung, verteilt auf Dualflug, Solo-Flüge, Cross-Country-Abschnitte, Flugplanung und

Nutzen und Beschränkungen: Privatflüge sind auf private Zwecke beschränkt; kommerzielle Nutzung, Charter oder Vermietung erfordern zusätzliche

Internationale Anerkennung: In der EU harmonisiert; außerhalb können Konversionen oder zusätzliche Prüfungen nötig sein.

und
PPL(H)
für
Hubschrauber;
es
gibt
auch
PPL(S)
für
Segelflugzeuge
sowie
die
leichtere
Variante
LAPL.
Die
PPL
ist
in
der
Regel
innerhalb
der
EU/EASA
anerkannt;
außerhalb
variiert
die
Anerkennung
je
nach
bilateralen
Abkommen.
Tauglichkeitsuntersuchung
(EU:
Klasse
2,
alternativ
LAPL),
theoretische
Kenntnisse
und
praktische
Flugausbildung
absolvieren,
eine
theoretische
Prüfung
sowie
eine
praktische
Flugprüfung
bestehen.
Die
Mindestflugstunden
und
Cross-Country-Anforderungen
variieren
je
nach
Rechtsraum.
Navigation.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
wird
der
Schein
ausgestellt;
die
Gültigkeit
erfordert
regelmäßige
medizinische
Untersuchungen
und
Aufrechterhaltung
der
Flugtauglichkeit
(Currency).
Lizenzen
oder
Ratings.
Zusatzqualifikationen
wie
Nachtflug
oder
Instrumentenflug
können
erforderlich
sein,
um
erweiterte
Betriebsarten
zu
nutzen.