Preisminderung
Preisminderung ist ein Rechtsbehelf im Kauf- und Vertragsrecht, durch den der Käufer den vereinbarten Kaufpreis herabsetzen darf, wenn die Lieferung mangelhaft oder nicht vertragsgemäß ist. Gegenstand der Minderung kann sowohl eine Sache als auch eine erbrachte Leistung sein.
Rechtsgrundlagen und Zusammenhang: Im deutschen Zivilrecht regeln das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter anderem die Ansprüche aus
Voraussetzungen: Voraussetzung ist ein Mangel der Kaufsache oder der erbrachten Leistung, der im Zeitpunkt der Übergabe
Umfang und Berechnung: Die Minderung bemisst sich nach dem Wertverlust der Sache infolge des Mangels. Typischerweise
Praxis und Besonderheiten: Minderung ist eine Alternative oder Ergänzung zu anderen Abhilfen wie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Verjährung und Beweislast: Gewährleistungsansprüche verjähren regelmäßig nach zwei Jahren für neue Waren (bei bestimmten Fällen auch