Preisabsprache
Preisabsprache bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Wettbewerbern, Preise oder andere Wettbewerbsbedingungen festzulegen oder zu koordinieren, statt durch freien Wettbewerb zu konkurrieren. Typische Formen sind fixe Preise, Mindestpreise, zugewiesene Marktsegmente, festgelegte Aufschläge oder Rabatte sowie die Abstimmung bei Ausschreibungen. Auch Absprachen über Zuteilung von Kunden, Regionen oder Abnehmern gehören dazu. Eine Preisabsprache schränkt den Wettbewerb erheblich ein und ist in vielen Rechtsordnungen verboten. Nicht zu verwechseln ist eine unverbindliche Preisempfehlung, wenn sie nicht als bindende Vereinbarung unter Wettbewerbern zu verstehen ist.
Rechtlich gilt Preisabsprache im EU-Recht als eine Form der sogenannten Hardcore-Kartellabrede. Art. 101 Abs. 1 AEUV
Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder für Unternehmen; in der Europäischen Union können Geldbußen bis zu 10
Zur Prävention dienen Compliance-Programme, Schulungen, interne Kontrollen und Hinweisgebersysteme, um Absprachen frühzeitig zu erkennen und zu