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geschädigte

Geschädigte bezeichnet Personen, die einen Schaden erlitten haben, etwa durch einen Unfall, eine Straftat oder andere schädigende Ereignisse. In der deutschen Rechts- und Sicherheitskommunikation wird der Begriff oft verwendet, um die verletzte Partei zu kennzeichnen. Im Singular lautet die Nomenform der Geschädigte (m.) bzw. die Geschädigte (w.), im Plural die Geschädigten.

Als Adjektiv wird die Form geschädigte verwendet, z. B. geschädigte Zellen, geschädigte Infrastruktur. Die Deklination richtet

Im Rechtswesen beschreibt der Begriff die Personen, deren Rechtsgüter durch ein schädigendes Ereignis beeinträchtigt wurden. Typische

In anderen Fachbereichen findet sich der Begriff ebenfalls, oft jedoch im technischer oder wissenschaftlicher Sinn. So

Etymologie: Der Begriff leitet sich von schädigen ab; die substantivierte Form Geschädigte dient der Bezeichnung von

---

sich
nach
Numerus
und
Kasus:
ein
geschädigter
Zustand,
geschädigte
Daten,
geschädigte
Organismen,
je
nachdem,
was
beschrieben
wird.
Folgen
sind
Schadenersatz,
Schmerzensgeld
und
gegebenenfalls
Entschädigung.
Der
Anspruch
entsteht
gegen
den
Schädiger
oder
dessen
Haftpflichtversicherung.
In
Zivilprozessen
werden
die
Geschädigten
oft
als
Prozessparteien
bezeichnet;
in
strafrechtlichen
Fällen
können
sie
auch
als
Verletzte
oder
Opfer
fungieren
und
benötigen
gegebenenfalls
Unterstützung
bei
der
Durchsetzung
von
Ansprüchen.
spricht
man
etwa
von
geschädigten
Zellen
in
der
Biologie,
geschädigten
Daten
in
der
IT
oder
geschädigter
Infrastruktur
in
der
Geotechnik.
Diese
Verwendung
beschreibt
Schäden
an
Objekten
oder
Systemen,
nicht
notwendigerweise
an
Personen.
Personen,
während
geschädigte
als
Adjektiv
gebräuchlich
bleibt.