Prozessparteien
Prozessparteien bezeichnet die Personen oder juristischen Einheiten, deren Rechtsposition in einem gerichtlichen Verfahren durch das Urteil unmittelbar betroffen ist. In zivilrechtlichen Verfahren sind dies in der Regel der Kläger bzw. die Klägerin und der Beklagte bzw. die Beklagte. Daneben können weitere Parteien auftreten, die dem Rechtsstreit beigetreten sind oder aufgrund besonderer Rechtsordnung am Verfahren teilnehmen. Dazu gehören Beigeladene, die eigene Rechte geltend machen oder den Rechtsstreit sachlich unterstützen, sowie Nebenintervenienten oder Beteiligte, die ein eigenes rechtliches Interesse am Ausgang haben.
Parteien können natürliche Personen oder juristische Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch rechtsfähige Vereinigungen sein. Die
Zu den Rechten der Prozessparteien gehören das rechtliche Gehör, das Vorbringen von Anträgen, Beweisanträge, die Möglichkeit
Die Rechtsfolgen der Beteiligung variieren: Parteiausscheiden oder Versäumnisse können zu Verfahrensfolgen wie Fortführung ohne Beteiligung oder