Ziel der Plattformregulierung ist es, Wettbewerb zu schützen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, Daten fair zu verwenden sowie Arbeits- und Verhandlungsmacht zu stabilisieren. Instrumente umfassen ex-ante Vorschriften (z. B. Pflichten für Gatekeeper, Interoperabilität, Transparenzpflichten) und ex-post Durchsetzung (Kartellrecht, Bußgelder, Abhilfemaßnahmen). Regulierung kann sektorspezifisch erfolgen oder horizontale Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Sicherheit betreffen.
Auf europäischer Ebene bilden der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) zentrale Rechtsrahmen. Der DMA legt Pflichten für als Gatekeeper eingestufte Plattformen fest – etwa Datenzugang, Interoperabilität und Transparenz bei Ranking-Algorithmen. Der DSA fokussiert Inhalte, Moderation, Risikobewertung und Transparenz. Nationale Regelungen wie das NetzDG ergänzen den Rahmen.
Zentrale Konzepte sind Gatekeeper-Status, Zwei-Seiten-Märkte, Netzwerkeffekte, Datenportabilität und Offenheit von Schnittstellen (APIs). Interoperabilität und Transparenz über Ranking-Algorithmen, Moderation und Werbemodelle gelten als Kernelemente zur Reduzierung von Abhängigkeiten und zum Schutz der Nutzerrechte.
Bedenken gegen Plattformregulierung betreffen Innovationsanreize und Compliance-Kosten, Rechtsunsicherheit sowie Fragmentierung der Regulierung. Befürworter sehen Marktmachtbegrenzung, faire Bedingungen und Minimierung systemischer Abhängigkeiten. Die Umsetzung erfordert internationale Koordination, effektive Aufsicht und verhältnismäßige Durchsetzung.
Durch Regulierung können Plattformen transparenteren Praktiken, besseren Verbraucherschutz und fairem Zugang zu Daten ermöglichen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass strikte Vorgaben Innovationen hemmen oder Markteintrittsbarrieren schaffen. Ein ausgewogener Rechtsrahmen soll Stabilität, Wettbewerb und Nutzersicherheit fördern, ohne die Dynamik der digitalen Wirtschaft zu ersticken.