Planungsträgern
Planungsträgern ist die Pluralform des Begriffs Planungsträger und bezeichnet in der deutschen Raumordnung und Bauleitplanung die Träger der Planung. Gemeint sind juristische oder organisatorische Einheiten, die für die Vorbereitung, Verordnung und Umsetzung räumlicher Entwicklungsmaßnahmen verantwortlich sind. Typische Planungsträger sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Kreise oder kreisfreien Städte, Landes- oder Regionalverbände sowie spezialisierte Planungsgemeinschaften. In bestimmten Fällen können auch privat- oder öffentlich-private Träger als Planungsträger auftreten, sofern gesetzlich oder vertraglich dazu befugt.
Zu den Aufgaben der Planungsträger gehören die Erstellung und Fortschreibung von Planungen wie Flächennutzungsplänen (FNP) und
Rechtliche Grundlagen bilden das Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetze und landesrechtliche Vorschriften, die festlegen, wer als Planungsträger fungiert