Planungsgemeinschaften
Planungsgemeinschaften sind Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, bei denen mehrere Gemeinden oder kommunale Gebietskörperschaften Aufgaben der räumlichen Planung gemeinsam wahrnehmen. Ziel ist es, eine abgestimmte, flächen- und infrastrukturnahere Entwicklung zu ermöglichen, Ressourcen zu schonen und Synergien bei Fachwissen und Verwaltung zu nutzen. Die Kooperation kann dazu beitragen, planerische Widersprüche zwischen benachbarten Orten zu reduzieren und eine kohärente regionalen Entwicklung sicherzustellen.
Bildung und Rechtsform solcher Gemeinschaften erfolgen in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Mitgliedskommunen. Je
Typische Aufgaben einer Planungsgemeinschaft umfassen die Erstellung und Fortschreibung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, raumordnerische Abstimmung regionaler
Vorteile liegen in der Größenordnungseffizienz, koordinierter Regionalplanung und besserer fachlicher Expertise. Herausforderungen betreffen Zuständigkeiten, Mitspracherecht, Finanzierungsbeiträge