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Kreisfreie Städte, auch als Stadtkreise bezeichnet, sind Städte in Deutschland, die keinen Landkreis bilden, sondern als eigenständiger Landkreis fungieren. Sie bilden die oberste Ebene der kommunalen Verwaltung in ihrem Gebiet und verfügen über eine eigene Stadtverfassung, einen Stadtrat und einen Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin. Die Bezeichnung gilt in den verschiedenen Bundesländern, wobei der genaue Rechtsbegriff und die Zuständigkeitszuweisung variieren können.

Aufgaben und Zuständigkeiten einer Kreisfreien Stadt umfassen typischerweise jene Bereiche, die in anderen Regionen von einem

Der Status der Kreisfreiheit hängt von landesrechtlichen Bestimmungen ab und kann durch kommunale Reformen verändert werden.

In Deutschland existieren rund 100 Kreisfreie Städte, verteilt auf mehrere Bundesländer. Die konkrete Zahl verändert sich

Landkreis
wahrgenommen
würden.
Dazu
gehören
unter
anderem
lokale
Planungs-
und
Bauangelegenheiten,
Sozial-
und
Jugendhilfe,
Verkehr
und
Infrastruktur,
öffentliche
Verwaltung
sowie
Kultur-
und
Wirtschaftsförderung.
In
der
Praxis
übernimmt
die
Kreisfreie
Stadt
damit
sowohl
kommunale
als
auch
landkreisähnliche
Verwaltungsaufgaben
innerhalb
ihrer
Grenzen,
wobei
länderweise
Unterschiede
in
der
Verteilung
von
Zuständigkeiten
bestehen.
Städte
können
durch
Reformen
zu
Kreisfreien
Städten
erhoben
oder
bei
späteren
Grenz-
oder
Strukturanpassungen
wieder
in
einen
Landkreis
eingegliedert
werden.
Die
Kreisfreiheit
ist
somit
kein
konstanter
Status,
sondern
Ergebnis
politischer
Entscheidungen
zur
administrativen
Organisation
und
zur
Abbildung
der
wirtschaftlichen
und
demografischen
Gegebenheiten
der
jeweiligen
Stadt.
durch
kommunale
Neuordnungen
und
Verwaltungsreformen.
Kreisfreie
Städte
treten
als
praktische
Lösung
auf,
wenn
eine
städtische
Großstruktur
ausreichend
komplexe
Verwaltungsaufgaben
kontrolliert,
ohne
einem
umliegenden
Landkreis
zugeordnet
zu
sein.