Pflichtwirkung
Pflichtwirkung bezeichnet in der Rechtslehre die bindende oder verpflichtende Kraft einer Rechtsnorm, einer vertraglichen Vereinbarung oder einer hoheitlichen Entscheidung. Sie bedeutet, dass die betroffenen Akteure rechtlich verpflichtet sind, sich an die Regel zu halten, und dass Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung drohen.
Im Zivilrecht erzeugt die Pflichtwirkung aus Verträgen konkrete Pflichten etwa zur Zahlung, Lieferung oder Wahrung von
Im öffentlichen Recht bindet die Pflichtwirkung auch die Verwaltung und den Staat: Grundrechte wirken als Pflichten
Die Praxis variiert je nach Rechtsgebiet und Fall, doch bleibt der Kern der Begrifflichkeit, dass normative