Pflichtverstoß
Pflichtverstoß bezeichnet in der deutschen Rechtssprache eine Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht durch eine Person oder Organisation. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, insbesondere im Privatrecht bei Pflichtverletzungen aus Verträgen sowie im öffentlich-rechtlichen Kontext bei Verletzungen amtlicher oder gesetzlicher Pflichten. Häufig wird er synonym zu Pflichtverletzung verwendet, wobei der Terminus Pflichtverstoß oft die konkrete Verletzung einer Pflicht betont.
Im Privatrecht führt eine Pflichtverletzung zu Haftungsfolgen gemäß den Grundsätzen des Schuldrechts, etwa Schadensersatz oder Rücktritts-
Im Verwaltungsrecht und im Beamtenrecht bezeichnet der Begriff die Verletzung von Amtspflichten oder Pflichten aus dem
Beispiele: Ein Unternehmen liefert Waren verspätet und minderer Qualität, wodurch dem Kunden Schaden entsteht; ein Beamter
Siehe auch: Pflichtverletzung, Delikt, Haftung, Leistungspflicht.