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Pflichtverstoß

Pflichtverstoß bezeichnet in der deutschen Rechtssprache eine Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht durch eine Person oder Organisation. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, insbesondere im Privatrecht bei Pflichtverletzungen aus Verträgen sowie im öffentlich-rechtlichen Kontext bei Verletzungen amtlicher oder gesetzlicher Pflichten. Häufig wird er synonym zu Pflichtverletzung verwendet, wobei der Terminus Pflichtverstoß oft die konkrete Verletzung einer Pflicht betont.

Im Privatrecht führt eine Pflichtverletzung zu Haftungsfolgen gemäß den Grundsätzen des Schuldrechts, etwa Schadensersatz oder Rücktritts-

Im Verwaltungsrecht und im Beamtenrecht bezeichnet der Begriff die Verletzung von Amtspflichten oder Pflichten aus dem

Beispiele: Ein Unternehmen liefert Waren verspätet und minderer Qualität, wodurch dem Kunden Schaden entsteht; ein Beamter

Siehe auch: Pflichtverletzung, Delikt, Haftung, Leistungspflicht.

bzw.
Kündigungsrechten.
Im
Miet-,
Arbeits-
oder
Werkvertragsrecht
können
sich
aus
einem
Pflichtverstoß
Ansprüche
auf
Schadenersatz,
Nachbesserung
oder
Lieferung
mangelhafter
Leistungen
ergeben.
Im
Deliktsrecht
kommt
zusätzlich
die
Verschuldenstheorie
ins
Spiel,
wenn
eine
Verletzung
einer
allgemeinen
Sorgfaltspflicht
zu
Schaden
führt.
Gesetz,
die
disciplinar-
oder
dienstrechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen
kann.
Praktische
Folgen
eines
Pflichtverstoßes
sind
typischerweise
Schadensersatz,
Vertragsstrafen,
Berichtigung
oder
administrative
Sanktionen.
missachtet
Neutralitäts-
oder
Informationspflichten;
ein
Arbeitnehmer
verletzt
vertragliche
Lieferungspflichten.
In
jedem
Fall
wird
der
Pflichtverstoß
geprüft,
um
festzustellen,
ob
eine
Haftung
besteht.