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Pflichtverstoßes

Pflichtverstoß bezeichnet die Verletzung einer Pflicht oder Verpflichtung. In der deutschen Rechtsprache wird dieser Begriff oft synonym mit Pflichtverletzung verwendet und umfasst Pflichten aus Verträgen, gesetzlichen Vorgaben oder Amtspflichten. Die Bezeichnung betont einerseits den Bruch einer normativen Pflicht, andererseits die Folge einer Missachtung entsprechender Pflichten.

Rechtlich relevant wird ein Pflichtverstoß vor allem durch Haftungsanforungen: Wer eine ihm obliegende Pflicht verletzt, kann

Typische Prüfschritte bei einem vermuteten Pflichtverstoß sind: Besteht eine Pflicht, besteht eine Verletzung dieser Pflicht, verursacht

Beispiele verdeutlichen den Begriff: Ein Lieferant verletzt eine vertragliche Pflicht durch verspätete oder mangelhafte Lieferung; ein

Hinweis zur Terminologie: Die korrekte Pluralform lautet Pflichtverstöße; die Genitivform des Singulars ist des Pflichtverstoßes. Die

unter
bestimmten
Voraussetzungen
Schadenersatz
oder
eine
andere
Rechtsfolge
auslösen.
Im
Zivilrecht
greifen
hierfür
vor
allem
die
Grundsätze
aus
§
241
ff.
BGB
(Pflichten
aus
dem
Schuldverhältnis)
sowie
§
280
BGB
(Schadensersatz
wegen
Pflichtverletzung).
Auch
vertragliche
Pflichten
können
zu
Ansprüchen,
Rücktrittsrechten
oder
Schadenersatz
führen.
Im
Arbeitsrecht
kann
ein
Pflichtverstoß
verhaltens-
oder
ordnungswidrigkeitsartig
disziplinarische
Folgen
haben.
Im
öffentlich-rechtlichen
Bereich
können
Pflichtverstöße
zu
Sanktionen,
Bußgeldern
oder
Amtspflichten-Diagnosen
führen.
die
Verletzung
einen
Schaden,
und
besteht
eine
ausreichende
Kausalität
bzw.
Verschulden.
Die
Bewertung
hängt
vom
jeweiligen
Rechtsgebiet
ab
(z.
B.
vertragliche
Pflichten,
gesetzliche
Pflichten
oder
Amtspflichten)
und
davon,
ob
Verschulden
vorliegt.
Arbeitnehmer
erfüllt
Arbeitsanweisungen
grob
fahrlässig
nicht;
ein
Beamter
missachtet
eine
gesetzliche
Vorschrift.
Form
Pflichtverstoßes
tritt
selten
auf
und
wird
häufig
durch
die
übliche
Singular-
oder
Pluralform
ersetzt.