Pflichtverstoßes
Pflichtverstoß bezeichnet die Verletzung einer Pflicht oder Verpflichtung. In der deutschen Rechtsprache wird dieser Begriff oft synonym mit Pflichtverletzung verwendet und umfasst Pflichten aus Verträgen, gesetzlichen Vorgaben oder Amtspflichten. Die Bezeichnung betont einerseits den Bruch einer normativen Pflicht, andererseits die Folge einer Missachtung entsprechender Pflichten.
Rechtlich relevant wird ein Pflichtverstoß vor allem durch Haftungsanforungen: Wer eine ihm obliegende Pflicht verletzt, kann
Typische Prüfschritte bei einem vermuteten Pflichtverstoß sind: Besteht eine Pflicht, besteht eine Verletzung dieser Pflicht, verursacht
Beispiele verdeutlichen den Begriff: Ein Lieferant verletzt eine vertragliche Pflicht durch verspätete oder mangelhafte Lieferung; ein
Hinweis zur Terminologie: Die korrekte Pluralform lautet Pflichtverstöße; die Genitivform des Singulars ist des Pflichtverstoßes. Die