Papierakten
Papierakten bezeichnet physische Aktenbestände, die aus gedruckten oder handschriftlichen Dokumenten bestehen und in Ordnern, Heftern oder Mappe geführt werden. Sie dienen der Dokumentation von Vorgängen, Kundinnen und Kunden, Projekten oder Rechtsfällen und finden sich in Behörden, Unternehmen und Organisationen. Typische Bestandteile sind Vertragsdokumente, Briefe, Berichte, Belege und Kommunikationsunterlagen. Die Aktenführung erfolgt oft nach einem Aktenplan, einer systematischen Klassifikation, die Abteilungen, Geschäftsprozesse und Aufbewahrungsfristen widerspiegelt. Die Akten werden in Regalen oder Aktenschränken aufbewahrt, wobei Ordnungssysteme wie Register, Karteikarten oder Farbkennzeichnungen helfen.
Die Verwaltung von Papierakten umfasst Beschriftung, Sortierung, Indexierung und regelmäßige Überprüfung. Zugriffsrechte, Datenschutz und Vertraulichkeit spielen
Mit der Digitalisierung gewinnen elektronische Akten (Elektronische Akten, E-Akten) an Bedeutung. Scannen, Metadatenmanagement, elektronische Signaturen und
Siehe auch: Aktenführung, Archivwesen, Archivpflichten.
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