Nutzungsabsicht
Nutzungsabsicht bezeichnet die beabsichtigte Verwendung eines Guts, einer Information oder einer Dienstleistung. Der Begriff wird vor allem im Vertragsrecht, in Lizenzvereinbarungen, im Datenmanagement und in Beschaffungsprozessen verwendet, um den geplanten Verwendungszweck zu benennen und damit den Rahmen der Nutzung zu bestimmen.
In Lizenz- und Nutzungsverträgen wird die Nutzungsabsicht oft als Bestandteil der Vereinbarung festgelegt. Sie kann Art,
Im Datenschutz und bei der Datenverarbeitung ist die Nutzungsabsicht eng mit dem Zweck (Zweckbindung) verknüpft. Von
Bei Software, Evaluations- oder Mietlizenzen dient die Nutzungsabsicht oft dazu, den Umfang der Lizenzen festzulegen. Wird
Die klare Bestimmung der Nutzungsabsicht erleichtert Rechtsdurchsetzung, Risikominimierung und Compliance. Sie ist nicht immer gesetzlich vorgeschrieben,
Siehe auch: Zweckbindung, Verwendungszweck, Nutzungsbedingungen, Nutzungsrecht, Datenschutzhinweise.