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Nichtwählen

Nichtwählen bezeichnet das Ausbleiben einer Stimmabgabe bei einer Wahl. Es umfasst bewusstes Enthalten ebenso wie Umstände, die eine Teilnahme erschweren. Formal gesehen ist Nichtwählen kein eigener Stimmzettel, sondern Teil der Wahlbeteiligung: Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Stimmberechtigten an, der tatsächlich wählt; Nichtwählen vermindert diese Quote. Ungültige oder ungültig abgegebene Stimmzettel bleiben separat und gelten nicht als Stimmabgabe für eine Kandidatur.

Gründe für Nichtwählen sind vielfältig: Desinteresse, politische Enttäuschung, Skepsis gegenüber dem Wahlangebot, praktische Hürden wie Arbeitszeiten

Rechtslage: In den meisten Demokratien ist Nichtwählen erlaubt und nicht strafbar. Es gibt jedoch Länder mit

Auswirkungen: Eine hohe Nichtwahlbeteiligung beeinflusst die politische Legitimation der gewählten Vertreter und die Interpretation politischer Signale.

oder
Weg
zur
Wahlurne.
Statistiken
zeigen,
dass
verschiedene
Gruppen
unterschiedlich
stark
zur
Enthaltung
neigen,
wobei
Alter,
Bildung,
Einkommen
und
städtisches
Umfeld
eine
Rolle
spielen;
Muster
sind
kontextabhängig
und
unterscheiden
sich
von
Land
zu
Land.
Wahlpflicht,
in
denen
das
Nichtabgeben
einer
Stimme
sanktioniert
wird
(zum
Beispiel
Belgien,
Australien).
In
Deutschland
bleibt
Wählen
freiwillig.
Befürworter
von
Maßnahmen
zur
Steigerung
der
Partizipation
fordern
erleichterte
Stimmabgabe,
bessere
Mobilisierung
und
politische
Bildung;
Kritiker
warnen
vor
Eingriffen
in
individuelle
Freiheit
oder
dem
Risiko,
Wahlgänge
zu
manipulieren.