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Nichtbeachtung

Nichtbeachtung bezeichnet die Nichtbeachtung, das Ignorieren oder das Nichtwahrnehmen von Signalen, Anweisungen, Regeln oder Bitten. Es kann absichtlich oder unbewusst erfolgen und variiert in Intensität von gelegentlicher Vergesslichkeit bis hin zu offenkundigem Ignorieren.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Begriff verwendet, um Verhalten zu beschreiben, bei dem eine Aufforderung, Warnung

In rechtlichen und organisatorischen Kontexten kann Nichtbeachtung als Verstoß gegen Regeln oder Pflichten gelten. Häufige Formulierungen

Psychologisch lässt sich Nichtbeachtung in verschiedene Arten unterteilen: unbeabsichtigte Nichtbeachtung, etwa durch Aufmerksamkeitsfehler, und bewusste Nichtbeachtung,

Zusammenfassend bezeichnet Nichtbeachtung das fehlerhafte oder verweigerte Wahrnehmen von Signalen, Regeln oder Bitten, wobei die Ursachen

oder
Erwartung
unbeachtet
bleibt.
Beispiele
sind
das
Nichtbeachten
einer
Bitte
oder
das
Ignorieren
einer
Warnung.
Der
Ausdruck
trägt
oft
eine
negative
Konnotation,
ist
aber
auch
neutral
beschreibend
einsetzbar.
finden
sich
in
Verkehrssprache
(Nichtbeachtung
von
Verkehrszeichen),
in
Verträgen
oder
im
Arbeitsrecht
(Nichtbeachtung
von
Anweisungen).
Solche
Nichtbeachtungen
können
Verwarnungen,
Bußgelder
oder
andere
Sanktionen
nach
sich
ziehen.
also
absichtliches
Ignorieren.
In
der
klinischen
Sprache
wird
in
einigen
Fällen
von
Vernachlässigung
gesprochen,
wenn
Wahrnehmung
oder
Aufmerksamkeit
eingeschränkt
sind.
von
Unaufmerksamkeit
bis
Absicht
reichen
und
die
Folgen
je
nach
Kontext
rechtlich,
sozial
oder
organisatorisch
relevant
sein
können.