Neuvergabe
Neuvergabe bezeichnet in der Verwaltung und im Vergaberecht die erneute Vergabe von Rechten, Lizenzen, Aufträgen oder Konzessionen, die zuvor vergeben wurden. Im Unterschied zur Verlängerung oder Austragung eines bestehenden Vertrags bedeutet Neuvergabe, dass erneut eine Ausschreibung erfolgt oder eine neue Vergabeentscheidung getroffen wird, um Wettbewerb sicherzustellen oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Typische Anwendungsbereiche sind öffentliche Aufträge, die Vergabe von Frequenzen oder Konzessionen sowie andere lizenz- oder nutzungsbezogene
Verfahrensrahmen und Ablauf orientieren sich am Vergaberecht. In der Praxis umfasst Neuvergabe oft die Festlegung des
Häufige Gründe für eine Neuvergabe sind Ablauf oder Beendigung eines bestehenden Vertrags, mangelhafte Leistung des bisherigen