Mitarbeiterausleihen
Mitarbeiterausleihen bezeichnet die Überlassung von Arbeitskräften durch einen Verleiher an einen Entleiher. Der Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt und wird dem Entleiher für eine bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung überlassen. Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft im eigenen Betrieb, während der Verleiher weiterhin Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers bleibt und Lohn sowie Sozialleistungen zahlt.
Rechtsgrundlage und Struktur bilden das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Typischerweise besteht das Rechtsverhältnis aus einem Leiharbeitsvertrag zwischen dem
Wichtige Regelungen betreffen die Gleichbehandlung nach einer bestimmten Einsatzdauer. Grundsätzlich gilt, dass Leiharbeiter nach neun Monaten
Einsatzbereiche finden sich vor allem in Industrie, Logistik und Dienstleistungen, wo temporärer Personalbedarf flexibel abgedeckt wird.