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Mindestkronenabdeckung

Mindestkronenabdeckung bezeichnet in der Zahnheilkunde die minimale Ausdehnung der Kronenabdeckung, die erforderlich ist, um einen Zahn funktionell zu rekonstruieren, Retention zu sichern und vor weiterer Substanzverluste zu schützen. Ziel ist ein möglichst materialesparendes, aber funktionsfähiges Restaurationsergebnis, das die Zahnhartsubstanz schont und die Biomechanik des Zahnes respektiert.

Indikationen und Planung: Die Entscheidung für eine Mindestkronenabdeckung hängt vom Ausmaß des Substanzverlusts, der Restzahnsubstanz und

Design und Typen: Unter Mindestkronenabdeckung fallen verschiedene Restaurationen, die weniger als eine vollständige Krone bedeuten. Dazu

Materialien und Prognose: Unabhängig von der Abdeckungsmenge können Materialien wie Keramik, Metallkeramik oder Vollmetall verwendet werden.

der
Belastung
ab.
Bei
ausreichend
tragfähigem
Restzahngewebe
kann
eine
Teilkronenabdeckung
insbesondere
bei
ästhetischen
oder
minimalinvasiven
Ansätzen
erwogen
werden.
Wichtige
Faktoren
sind
die
Zahnsituation
(Posterior
vs.
Anterior),
die
Okklusion,
mögliche
Parafunktionen
und
der
Zustand
der
Zementierungssubstanz.
Die
Marginen
werden
so
geplant,
dass
sie
supragingival
oder
subgingival
liegen,
je
nach
Parodontiumserfordernis
und
Zahnerhalt.
gehören
Drei-Viertel-Kronen,
Onlays,
Inlays
sowie
Veneers,
die
nur
bestimmte
Flächen
des
Zahnes
bedecken.
Die
Wahl
hängt
vom
Restzahnsubstanzvolumen,
der
Belastbarkeit
und
dem
ästhetischen
Anspruch
ab.
Ziel
ist,
das
Risiko
von
Frakturen
zu
minimieren,
während
der
Erhalt
von
gesunder
Substanz
maximiert
wird.
Die
langfristige
Prognose
hängt
von
der
Passform,
dem
Randdesign,
der
adhärenz
bzw.
Zementierung
und
der
individuellen
Okklusionsbelastung
ab.
In
der
Praxis
wird
die
Mindestausdehnung
der
Abdeckung
regelmäßig
individuell
auf
den
Patienten
angepasst,
um
ein
ausgewogenes
Verhältnis
aus
Funktion,
Ästhetik
und
Zahnerhalt
zu
erreichen.