Mindestdauer
Mindestdauer ist ein Begriff aus dem Vertrags- und Rechtsleben und bezeichnet die kürzeste Zeit, über die eine Verpflichtung oder ein Rechtsverhältnis ausgeübt werden soll oder muss. Sie kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder vertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Oft dient sie der Planungssicherheit für beide Seiten und regelt, wie lange ein Vertrag, eine Nutzungserlaubnis oder eine Fördermaßnahme mindestens Bestand haben muss.
Zu den gängigsten Anwendungsfeldern gehören Verbraucherverträge und Abonnements, Miet- bzw. Leasingverträge, sowie arbeits- oder ausbildungsbezogene Vereinbarungen.
Rechtlich betrachtet gilt eine vertraglich vereinbarte Mindestdauer grundsätzlich als durchsetzbar, solange sie transparent, fair und gesetzlich