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Meisterprüfung

Meisterprüfung bezeichnet die zentrale Abschlussprüfung im deutschen Handwerk, mit der der Titel Meister bzw. Meisterin verliehen wird. Sie ist Bestandteil der Handwerksordnung (HwO) und wird in der Regel von der zuständigen Handwerkskammer durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Erwerb des sogenannten Meisterbriefs.

Voraussetzungen und Vorbereitung: Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem jeweiligen Gewerk und

Aufbau der Prüfung: Die Meisterprüfung umfasst typischerweise einen praktischen Teil, einen theoretischen Teil und einen betriebswirtschaftlichen

Ergebnis und Bedeutung: Bei bestandenem Prüfungsteil erhält der Prüfling den Meisterbrief und damit den Status Meister.

anschließend
mehrjährige
praktische
Berufserfahrung
(häufig
drei
Jahre;
in
einigen
Gewerken
gelten
abweichende
Regelungen).
Viele
Interessierte
nutzen
Vorbereitungskurse
der
Handwerkskammern
oder
anderer
Bildungsträger,
um
die
Prüfungsvoraussetzungen
zu
erfüllen.
bzw.
unternehmerischen
Teil.
Der
praktische
Teil
prüft
Fähigkeiten
in
Planung,
Durchführung,
Qualitätskontrolle
und
Arbeitsorganisation;
der
theoretische
Teil
umfasst
Fachwissen
aus
dem
Gewerk,
Materialien,
Technik
und
Sicherheit,
ergänzt
durch
Rechts-
und
Wirtschaftskunde.
In
vielen
Prüfungen
gehört
auch
ein
Fachgespräch
dazu,
in
dem
Prüfer
den
Praxisablauf
und
die
unternehmerische
Eignung
diskutieren.
Dieser
berechtigt
in
der
Regel
zur
Führung
eines
Meisterbetriebs,
zur
Ausbildung
von
Lehrlingen
und
zur
Selbstständigkeit
im
jeweiligen
Gewerk.
In
vielen
Handwerken
besteht
zudem
eine
gesetzliche
Meisterpflicht
für
bestimmte
Arbeiten
oder
die
Beaufsichtigung
durch
einen
Meister.
Die
Meisterprüfung
dient
damit
der
fachlichen
Qualitätssicherung,
der
betrieblichen
Kompetenz
und
der
Nachwuchssicherung
im
Handwerk.