Marktrechte
Marktrechte bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechte und Regelungen, die das Betreiben und den Zugang zu Märkten ermöglichen sowie einschränken. Sie umfassen sowohl formelle Genehmigungen als auch institutionelle Zugangsregeln und dienen der Ordnung, Transparenz und dem Schutz von Konsumenten.
Zu den typischen Elementen gehören Lizenz- und Genehmigungsverfahren für Unternehmen, Zulassungs- und Berufsregelungen, Nutzungs- und Eigentumsrechte
Rechtsgrundlagen finden sich in nationalem Handels- und Gewerberecht, Verwaltungsrecht sowie im europäischen Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht. Die
Zweck der Marktrechte ist die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Transparenz von Märkten, Schutz vor Täuschung, Gewährleistung fairen
In der Praxis variieren Marktrechte stark je Branche, Rechtsordnung und Regulierungsebene. Debatten drehen sich oft um