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Marktrechte

Marktrechte bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechte und Regelungen, die das Betreiben und den Zugang zu Märkten ermöglichen sowie einschränken. Sie umfassen sowohl formelle Genehmigungen als auch institutionelle Zugangsregeln und dienen der Ordnung, Transparenz und dem Schutz von Konsumenten.

Zu den typischen Elementen gehören Lizenz- und Genehmigungsverfahren für Unternehmen, Zulassungs- und Berufsregelungen, Nutzungs- und Eigentumsrechte

Rechtsgrundlagen finden sich in nationalem Handels- und Gewerberecht, Verwaltungsrecht sowie im europäischen Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht. Die

Zweck der Marktrechte ist die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Transparenz von Märkten, Schutz vor Täuschung, Gewährleistung fairen

In der Praxis variieren Marktrechte stark je Branche, Rechtsordnung und Regulierungsebene. Debatten drehen sich oft um

an
Handelsflächen
oder
Infrastrukturen
sowie
diskriminierungsfreie
Zugangsregeln
zu
wichtigen
Marktplätzen
oder
Netzinfrastrukturen.
In
Netzindustrien
bestehen
oft
besondere
Zugangs-
und
Interkonnektionspflichten.
Europäische
Union
garantiert
durch
die
Freizügigkeit
von
Dienstleistungen
und
Niederlassung
sowie
durch
Wettbewerbsregeln
den
Marktzugang
und
die
Gleichbehandlung.
Wettbewerbs
und
Anreiz
für
Investitionen.
Gleichzeitig
können
marktrechtliche
Regelungen
Markteintritte
beeinflussen
und
Wettbewerb
begrenzen,
weshalb
ein
ausgewogenes
Verhältnis
von
Regulierung
und
Wettbewerb
angestrebt
wird.
Zugang
zu
kritischen
Infrastrukturen,
Tarife
und
die
Vermeidung
diskriminierender
Ausschlussmechanismen.