Markenhändler
Markenhändler bezeichnet im Handelswesen einen Händler, der Produkte einer bestimmten Marke verkauft und häufig als autorisierter Händler, Vertragshändler oder Franchise-Partner tätig ist. In der Regel besteht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Markeninhaber, die regionale Vertriebsgebiete, Pflichten und Qualitätsstandards festlegt.
Zu den Kernaufgaben gehören Beratung und Verkauf, Bereitstellung von Originalteilen, Garantie- und Servicedienstleistungen sowie Schulung des
Vertriebsformen reichen von Einzelhandels-Händlern mit direktem Markenauftrag bis zu Vertragshändlern oder Distributoren, die in bestimmten Gebieten
Rechte und Pflichten der Markenhändler umfassen die Einhaltung von Preis- und Werberichtlinien (MAP), die Umsetzung von
Rechtlich fallen Markenhändler unter Markenrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. In der EU können Vertriebsbeschränkungen durch Markeninhaber durch
Bedeutung und Trends: Markenhändler tragen zur Markenidentität, Kundenzufriedenheit und Loyalität bei. Herausforderungen ergeben sich durch Online-Vertrieb,