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Mantelverträgen

Mantelverträge, auch Mantel- oder Rahmenverträge genannt, sind Verträge in der Wirtschaft, die allgemeine Rahmenbedingungen für eine längerfristige Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festlegen. Sie dienen dazu, wiederkehrende Beschaffungen von gleichartigen Gütern oder Dienstleistungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

In einem Mantelvertrag werden typischerweise der Leistungsumfang, Qualitätsstandards, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Gewährleistung und

Der Mantelvertrag liefert damit einen souveränen Rahmen, während Einzelverträge die tatsächlichen Beschaffungen spezifizieren. Er ermöglicht dem

Typische Einsatzgebiete sind IT-Dienstleistungen, Facility Management, Logistik, Industrie- oder Handelsunternehmen sowie Zeitarbeit und beratende Dienstleistungen.

Rechtlich fallen Mantelverträge in den privaten Vertragsbereich; im öffentlichen Beschaffungswesen unterliegt die Nutzung von Rahmenvereinbarungen den

gegebenenfalls
Preisrahmen
oder
Rabattsysteme
geregelt.
Konkrete
Mengen,
Termine
und
Einzelpreise
werden
dagegen
meist
in
nachfolgenden
Einzelverträgen
(Einzelaufträge)
festgelegt.
Käufer,
flexibel
zu
bestellen,
und
dem
Lieferanten
Planungssicherheit.
Oft
enthält
er
Regelungen
zur
Verlängerung,
Änderung
des
Leistungsumfang
oder
Beendigung
des
Rahmenvertrags.
einschlägigen
Vergaberechtsvorgaben.
Rahmenverträge
sollen
Wettbewerbsprinzipien
wahren,
Transparenz
sichern
und
Missbrauch
verhindern.