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Luftverkehrsregeln

Luftverkehrsregeln umfassen das Gesamtsystem aus Rechtsvorschriften, Normen und Verfahrensweisen, das den Betrieb von Luftfahrzeugen und die Organisation des Luftverkehrs sicher, geordnet und effizient gestaltet. Sie regeln Luftraumstruktur, Flugführung, Zulassungen, Meldungen, Notfall- und Umweltaspekte sowie Zuständigkeiten von Behörden und Dienstleistern. Auf internationaler Ebene gründen sie auf Standards der ICAO; auf europäischer Ebene ergänzen EU-Verordnungen und Richtlinien das nationale Recht.

Der internationale Rahmen wird durch ICAO-Standards gesetzt. In der EU sorgt EASA für Harmonisierung von Lufttüchtigkeit,

Wichtige Konzepte sind die Luftraumklassifizierung (Klassen A–G), die Trennung von Luftfahrzeugen durch Flugsicherung sowie die Vorrang-

Praktisch bedeutet dies Lizenz- und Zertifikatspflicht für Piloten, Zulassungen für Luftfahrzeuge, Betriebsgenehmigungen für Betreiber sowie regelmäßige

Betrieb
und
Sicherheit;
der
einheitliche
europäische
Luftraum
SES
strebt
eine
verbesserte
Effizienz
und
Interoperabilität
an.
In
Deutschland
setzen
LuftVG
und
LuftVO
die
nationale
Anwendung
um,
unterstützt
durch
das
Luftfahrt-Bundesamt
(LBA)
als
Aufsichtsbehörde
und
die
Deutsche
Flugsicherung
(DFS)
als
Dienstleister
für
Flugsicherung
und
Verkehrskontrolle.
und
Mindesthöhenregeln.
Die
Flugregelwerke
unterscheiden
Sichtflugregeln
(VFR)
und
Instrumentenflugregeln
(IFR).
In
Klasse
A
gilt
IFR;
in
B–E
sind
IFR-
oder
VFR-Flüge
möglich,
abhängig
von
Sicht-
und
Wetterbedingungen;
Klasse
G
ist
unkontrollierter
Luftraum,
in
dem
VFR
vorherrscht.
Flüge
erfordern
Planungs-
und
Kommunikationspflichten,
Notfallverfahren,
Flugpläne
und
Meldungen
wie
NOTAMs.
Schulungen
und
Überprüfungen.
Die
Einhaltung
wird
durch
LBA,
nationale
Behörden
und
die
Flugsicherung
überwacht;
Verstöße
können
rechtliche
Folgen
nach
sich
ziehen.