Lufttüchtigkeit
Lufttüchtigkeit bezeichnet im Luftfahrtwesen den sicheren Zustandszustand eines Luftfahrzeugs, der es erlaubt, gemäß Design, Betriebslimits und geltenden Vorschriften zu fliegen. Sie ergibt sich aus der Übereinstimmung von Konstruktion, Herstellung, Wartung und Betrieb mit anerkannten Normen und Zertifikaten. Eine lufttüchtige Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle relevanten Voraussetzungen erfüllt sind und laufend überprüft werden.
In Deutschland und der Europäischen Union wird Lufttüchtigkeit von Behörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der
Der Zertifizierungsprozess umfasst drei Hauptbereiche: Typzertifizierung, die nachweist, dass das Design die Lufttüchtigkeitsanforderungen erfüllt; Produktionskonformität, die
Wartung und Inspektionen erfolgen gemäß vom Hersteller genehmigten Plänen, ergänzt durch behördliche Anweisungen (Airworthiness Directives). Ein