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Lufttüchtigkeit

Lufttüchtigkeit bezeichnet im Luftfahrtwesen den sicheren Zustandszustand eines Luftfahrzeugs, der es erlaubt, gemäß Design, Betriebslimits und geltenden Vorschriften zu fliegen. Sie ergibt sich aus der Übereinstimmung von Konstruktion, Herstellung, Wartung und Betrieb mit anerkannten Normen und Zertifikaten. Eine lufttüchtige Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle relevanten Voraussetzungen erfüllt sind und laufend überprüft werden.

In Deutschland und der Europäischen Union wird Lufttüchtigkeit von Behörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der

Der Zertifizierungsprozess umfasst drei Hauptbereiche: Typzertifizierung, die nachweist, dass das Design die Lufttüchtigkeitsanforderungen erfüllt; Produktionskonformität, die

Wartung und Inspektionen erfolgen gemäß vom Hersteller genehmigten Plänen, ergänzt durch behördliche Anweisungen (Airworthiness Directives). Ein

Europäischen
Agentur
für
Flugsicherheit
(EASA)
überwacht.
Wichtige
Elemente
sind
die
Typzertifizierung
eines
Flugzeugs,
die
Produktionskonformität
aller
hergestellten
Einheiten
sowie
die
fortlaufende
Lufttüchtigkeit
(continued
airworthiness)
während
der
Nutzungsdauer.
Neben
dem
Flugzeug
selbst
spielen
auch
der
Betrieb
und
die
Wartung
eine
zentrale
Rolle.
sicherstellt,
dass
jedes
fertige
Exemplar
dem
genehmigten
Design
entspricht;
und
fortlaufende
Lufttüchtigkeit,
die
Wartung,
Inspektionsprogramme
und
die
Umsetzung
behördlicher
Anweisungen
wie
Lufttüchtigkeits-
bzw.
Service-Bulletins
umfasst.
Änderungen
am
Flugzeug
können
eine
erneute
Zertifizierung
erforderlich
machen.
Flugzeug
gilt
als
nicht
lufttüchtig,
wenn
wesentliche
Mängel
vorliegen
oder
die
Wartungspflichten
nicht
erfüllt
sind,
woraufhin
der
Betrieb
in
der
Regel
ausgesetzt
wird.
Lufttüchtigkeit
ist
damit
zentrale
Voraussetzung
für
Sicherheit,
Betrieb
und
Marktzugang
von
Luftfahrzeugen.