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Lohntarifverträge

Lohntarifverträge sind eine Form von Tarifverträgen in Deutschland, die die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festlegen. Sie entstehen im Rahmen der Tarifautonomie durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und gelten für die Mitglieder der Vertragsparteien sowie, bei entsprechender Erstreckung, für weitere Unternehmen und Beschäftigte.

Inhaltlich regeln Lohntarifverträge Entgeltgruppen oder Lohngruppen, die Höhe der Arbeitsentgelte, Tariftabellen sowie regelmäßige Lohnerhöhungen. Hinzu kommen

Der Geltungsbereich kann branchenspezifisch oder regional festgelegt sein. Branchentarife gelten für alle Betriebe und Arbeitsverhältnisse der

Bedeutungsvoll sind Lohntarifverträge für die Transparenz und Planungssicherheit der Entlohnung sowie für die Verteilung von Einkommen

tarifliche
Zuschläge,
etwa
für
Nacht-,
Schicht-
oder
Überstundenarbeit,
Ausbildungsvergütung
und
ggf.
weitere
Entgeltbestandteile.
Im
Gegensatz
zu
Manteltarifverträgen,
die
allgemeine
Arbeitsbedingungen
regeln,
konzentrieren
sich
Lohntarifverträge
explizit
auf
die
Bezahlung.
betreffenden
Branche,
regionale
Tarife
für
bestimmte
Gebiete.
Allgemeinverbindlicherklärungen
des
Bundesministeriums
für
Arbeit
und
Soziales
können
den
Tarif
auch
auf
nicht
signierende
Betriebe
ausweiten.
Die
Laufzeit
von
Lohntarifverträgen
beträgt
üblicherweise
mehrere
Monate
bis
zu
zwei
Jahren;
danach
wird
neu
verhandelt.
in
einer
Branche.
Sie
schaffen
verbindliche
Mindest-
und
Strukturvorgaben
und
tragen
zur
Vermeidung
von
Lohndumping
bei,
während
sie
zugleich
die
Möglichkeiten
individueller
Gehaltsverhandlungen
in
entsprechenden
Bereichen
begrenzen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
der
jeweiligen
Branche,
den
Tarifparteien
und
dem
jeweiligen
Geltungsbereich
ab.