Lizenzinhabern
Der Lizenzinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine gültige Lizenz besitzt und damit berechtigt ist, bestimmte Rechte zu nutzen oder eine Tätigkeit auszuüben, die durch eine Lizenz erlaubt wird. Lizenzen betreffen typischerweise geistiges Eigentum (Patente, Marken, Urheberrechte), Software, technologische Systeme, regulatorische Zugänge oder andere rechtlich geschützte Güter. In vielen Fällen besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen dem Lizenzinhaber und einem Lizenzgeber, der die Nutzungsrechte gegen Zahlung von Gebühren und unter festgelegten Auflagen überträgt.
Der rechtliche Rahmen regelt den Umfang der Nutzungsrechte, geografische Geltung, Laufzeit, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, Gebühren, Berichts-
Typische Anwendungsbereiche sind Softwarelizenzen, Verwertungsrechte an Musik, Filmen oder Marken, sowie Berufs- und Betriebslizenzen (z. B.
Im Rechtsgebrauch wird oft zwischen Lizenzgeber (Veräußerer der Rechte) und Lizenznehmer (Nutzer der Rechte) unterschieden; der
Siehe auch: Lizenz, Lizenzvertrag, Nutzungsrecht, geistiges Eigentum, Lizenzgeber, Lizenznehmer.