Leiharbeiterbedarf
Leiharbeiterbedarf bezeichnet im Arbeitsmarkt den Umfang an Ausstattungen, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien, der benötigt wird, um Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer in Unternehmen einzusetzen. Er umfasst sowohl technische Ausrüstung für den Arbeitsplatz als auch administrative und sicherheitsrelevante Komponenten.
Zum direkten Arbeitsmaterial gehören persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen und hochsichtbare Kleidung; Werkzeuge,
Administrativ und digital gehören zeit- und lohnabrechnungssysteme, Zutritts- und Zeiterfassung, Schulungs- und Unterweisungsmaterialien, digitale Begleitpapiere sowie
Der Rechtsrahmen: In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Beziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitern. Gleichbehandlung,
Beschaffungs- und Praxisaspekte: Beschafft wird Leiharbeiterbedarf typischerweise über spezialisierte Lieferanten, Verleiher oder Systemanbieter. Unternehmen achten auf