Leasingverträge
Leasingverträge sind Vereinbarungen, in denen ein Leasinggeber dem Leasingnehmer die Nutzung eines beweglichen oder immobilen Vermögenswerts gegen regelmäßige Leasingszahlungen überlässt. Eigentum am Vermögenswert bleibt in der Regel beim Leasinggeber; der Leasingnehmer erhält das Nutzungsrecht und trägt in der Praxis die Kosten für Betrieb, Wartung und Versicherung, je nach Vertragsgestaltung.
Es gibt zwei Hauptformen: Finanzleasing (Finanzleasing) und Operating Leasing (Operatives Leasing).
Finanzleasing: Der Vertrag hat typischerweise eine lange Laufzeit, die wesentliche Restnutzung abbildet, oft mit einer Kaufoption
Operating Leasing: Die Laufzeit ist kürzer; der Leasinggeber behält Eigentum und Lasten der Instandhaltung; am Ende
Vertragsinhalte: Gegenstand, Laufzeit, Ratenhöhe, Fälligkeiten, Rückgabe- bzw. Verlängerungsbedingungen, Wartungspflichten, Versicherung, Haftung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Garantien.
Rechte und Pflichten: Der Leasingnehmer darf das Objekt nutzen, muss Raten zahlen und Nutzungsregeln beachten; der
Beendigung: Nach Ablauf der Laufzeit erfolgt Rückgabe in vereinbartem Zustand; vorzeitige Beendigung möglich gemäß vertraglicher Regelungen;
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland werden Leasingverträge primär durch das BGB und handelsrechtliche Regelungen bestimmt. Für die