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Leasingszahlungen

Leasingszahlungen sind regelmäßige Zahlungen, die ein Leasingnehmer an den Leasinggeber im Rahmen eines Leasingvertrags leistet, um einen Vermögensgegenstand wie Fahrzeug, Maschine oder Büroausstattung zu nutzen. Sie ermöglichen die Nutzung über einen festgelegten Zeitraum, ohne dass der Gegenstand gekauft wird. Die genaue Gestaltung hängt vom Leasingtyp und vertraglichen Vereinbarungen ab.

Finanzierungsleasing und operatives Leasing sind die gängigsten Formen. Beim Finanzierungsleasing dient der Gegenstand wirtschaftlich dem Leasingnehmer,

Typische Bestandteile einer Leasingszahlung sind die Grundrate, ggf. Nebenkosten, Wartung, Versicherungen und Steuern. Verträge können eine

Steuerlich sind Leasingzahlungen in vielen Ländern als Betriebsausgaben abziehbar, sofern der Zweck betrieblich ist. Die Mehrwertsteuer

Zu den Risiken gehören vertragliche Verpflichtungen zur Nutzung und zum Unterhalt des Gegenstands sowie mögliche Zusatzkosten

und
die
Zahlungen
enthalten
typischerweise
Zinsanteil
und
Tilgung.
In
vielen
Rechnungslegungssystemen
werden
diese
Verträge
als
Nutzungsrechtsvermögen
und
Leasingverpflichtung
bilanziert,
während
der
Zins-
und
Tilgungsanteil
über
die
Laufzeit
verteilt
wird.
Beim
operativen
Leasing
verbleibt
der
Gegenstand
meist
beim
Leasinggeber,
und
die
Zahlungen
gelten
in
der
Regel
als
Betriebsausgabe.
Anzahlung
oder
eine
Ballonzahlung
am
Ende
der
Laufzeit
sowie
eine
Anpassung
an
Inflations-
oder
Preisentwicklungen
vorsehen.
Zahlungen
erfolgen
üblicherweise
in
monatlichen,
vierteljährlichen
oder
jährlichen
Intervallen.
wird
in
der
Regel
zusätzlich
erhoben.
Die
genaue
Behandlung
hängt
von
der
Rechtsordnung,
dem
Leasingtyp
und
der
bilanziellen
Regelung
ab.
bei
Wartung,
Versicherung
oder
Endabwicklung.
Am
Ende
der
Laufzeit
kann
der
Gegenstand
zurückgegeben,
gekauft
oder
der
Vertrag
verlängert
werden.