Landesverfassungsgerichte
Landesverfassungsgerichte sind die Verfassungsgerichte der deutschen Länder. Sie bestehen als eigenständige Richtergremien auf Landesebene und prüfen die Verfassungskonformität von Landesrecht sowie die Vereinbarkeit von Verwaltungsakten mit der jeweiligen Landesverfassung. Zudem entscheiden sie über verfassungsrechtliche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Landesbehörden oder deren Entscheidungen, sowie über Streitigkeiten zwischen Landesorganen und in bestimmten Ländern auch über Wahlprobleme bei Landtagswahlen.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören abstrakte Normenkontrollen gegen Landesgesetze, konkrete Normenkontrollen, Verfassungsbeschwerden sowie Organstreitigkeiten zwischen Staatsorganen.
Die Zusammensetzung der Gerichte variiert ebenfalls: Sie bestehen aus mehreren Richtern, deren Amtsdauer und Ernennungsmodalitäten in
Beziehung zum Bund: Landesverfassungsgerichte schützen vor allem Landesverfassung und Landesrecht, unterscheiden sich jedoch von dem Bundesverfassungsgericht,