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Laienhilfe

Laienhilfe bezeichnet Hilfeleistungen, die von nicht professionell ausgebildeten Personen erbracht werden, insbesondere in Notfällen im Gesundheitswesen, im Katastrophenschutz oder in der sozialen Betreuung. Ziel ist es, lebensrettende oder stabilisierende Maßnahmen zu leisten, bis qualifizierte Fachkräfte vor Ort sind.

Zu den typischen Tätigkeiten der Laienhilfe gehören sofortige Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) bei Verdacht auf Herzstillstand,

Ausbildung und Zertifizierung: In Deutschland bieten Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Malteser

Organisationskontext: Laienhilferinnen und -hilfer werden in vielen Systemen in den Katastrophenschutz, Rettungsdienst und soziale Betreuung eingebunden.

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland besteht die Pflicht zur Hilfeleistung in Notsituationen soweit wie möglich und sicher,

Bedeutung: Laienhilfe ist ein zentraler Bestandteil der Notfallversorgung und trägt zur individuellen und gesellschaftlichen Resilienz bei,

der
Einsatz
eines
automatisierten
externen
Defibrillators
(AED),
Blutungskontrolle,
Wundversorgung,
stabile
Lagerung
und
Transport
von
Verletzten
sowie
das
Hinzuziehen
weiterer
Hilfe.
Entscheidend
ist,
die
Situation
sicher
zu
beurteilen
und
nur
Maßnahmen
zu
ergreifen,
die
Laien
sachgerecht
durchführen
können.
Hilfsdienst,
der
Arbeiter-Samariter-Bund
und
Caritas
Erste-Hilfe-Kurse
an,
die
Grundlagen
der
Laienhilfe
vermitteln.
Oft
sind
solche
Kurse
Voraussetzung
für
Führerschein,
bestimmte
Tätigkeiten
oder
Freiwilligendienste.
Regelmäßige
Auffrischungen
helfen,
Kenntnisse
aktuell
zu
halten.
Freiwillige
tragen
dazu
bei,
erste
Hilfe
zeitnah
zu
leisten,
die
Überlebenschancen
zu
erhöhen
und
die
Belastung
professioneller
Rettungskräfte
zu
verringern.
und
unterlassene
Hilfeleistung
kann
strafbar
sein.
Die
rechtliche
Situation
dient
dem
Schutz
des
Helfenden
und
der
betroffenen
Personen,
wobei
Sicherheit
und
Eigengefährdung
berücksichtigt
werden
müssen.
indem
sie
schnelle
Ersthilfe
ermöglicht,
bis
professionelle
Systeme
eingreifen.